Geschäftsführer:
J. Burkart, A. Frommhagen, U. Kleuren, Sören Vogel
Eintrag im Amtsgericht: Magdeburg
HRB-Nr.: 106852
Steuernummer: 102/107/03735
Ust-IdNr.: DE161783878
Magdeburger Gastro Conzept GmbH
Hans-Grade-Str. 119
39130 Magdeburg
Tel.: +49 (0)391 544 588 0
Fax.: +49 (0)391 544 588 10
E-Mail.: info@mgc24.de
Bankverbindung
Commerzbank Magdeburg
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Versorgung
1.1. Die gastronomische Versorgung obliegt ausschließlich der Magdeburger
Gastro Conzept GmbH.
Anderweitige gastronomische Versorgungen sind nur in Abstimmung mit der
Magdeburger Gastro Conzept GmbH zulässig.
1.2. Die Art, die Form und der Umfang der gastronomischen Versorgung werden
in dem vorliegenden Vertrag schriftlich vereinbart.
1.3. Die gastronomische Leistung beinhaltet soweit im Vertrag nicht anders vereinbart
die Bereitstellung von Geschirr, Gläsern und den gastronomischen Service.
1.4.Die Bereitstellung von Tischdecken, Dekoration, Mobiliar und der Außer-Haus-
Transport werden gesondert in Rechnung gestellt.
1.5. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur nach schriftlicher
Zustimmung durch die Magdeburger Gastro Conzept GmbH und gegen die
Berechnung eines Korkgeldes gestattet.
1.6. Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von
Magdeburger Gastro Conzept liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen,
Getränken oder Equipment Ausstattungen entstehen, ist Magdeburger Gastro Conzept
berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
2.1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungszugang ohne Abzüge zu zahlen.
2.2. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungszieles wird die Magdeburger
Gastro Conzept GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Zinssatz der Europäischen Zentralbank und Mahngebühren geltend machen.
2.3. Bei einem Auftragsvolumen ab 400,00 € sind 75% der Auftragssumme
4 Wochen vor der Veranstaltung als Vorauszahlung zu leisten.
Bei Neukunden, Erstaufträgen, sowie kurzfristigen Aufträgen sind 100% der
Auftragssumme 4 Wochen vor der Veranstaltung als Vorauszahlung zu leisten.
2.4. Alle Preise für Speisen- und Getränke sind Bruttopreise und verstehen sich
incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, oder sie sind als Nettopreis ausgezeichnet.
2.5. Alle Preise für Nebenkosten sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.6. Gastronomische Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 399,00 € sind sofort
bei Lieferung in bar oder per Überweisung zu begleichen.
2.7. Bei längeren Zeiträumen (ab 4 Monaten) zwischen Angebot- bzw. Vertragserstellung und
Veranstaltungstermin behalten wir uns vor ggf. Preisanpassungen aufgrund von
Industriepreiserhöhungen oder Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen
(z.B. Mindestlohnanpassungen) vornehmen zu müssen.
3. Stornierung
3.1. Im Falle einer Stornierung des Vertrages fallen folgende Gebühren an:
Bei Stornierung bis 120 Tage vor dem Veranstaltungstermin 10% der gebuchten Leistungen,
bei Stornierung bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin 25% der gebuchten Leistungen,
bei Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50% der gebuchten Leistungen,
bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin 75% der gebuchten Leistungen,
bei Stornierung unter 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 100% der
gebuchten Leistungen als Schadensersatz berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist einen
geringeren Schaden nach.
3.2. Geringfügige Änderungen (zeitlicher Ablauf der Veranstaltung) zum Vertrag sind bis 15 Tage
vor dem Veranstaltungstermin möglich. Änderungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
4. Haftung
4.1. Die Magdeburger Gastro Conzept GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt
auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit der Magdeburger Gastro Conzept GmbH, ihrer Verrichtungs- und
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
4.2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Magdeburger Gastro
Conzept GmbH auftreten, wird die Magdeburger Gastro Conzept GmbH bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Auftraggebers bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
5. Gerichtsstand
5.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.
Sonstiges
6. Bei Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen, Empfänge, Hochzeiten, Geburtstage und andere
Festlichkeiten, die über 4 Monate im Voraus gebucht werden, behalten wir uns
Sortiments- sowie Preisänderungen vor.
7. Unser Angebot ist freibleibend und basiert auf dem derzeitigen Informations- & Kenntnisstand.
8. Die Beauftragung der musikalischen Unterhaltung (DJ) erfolgt durch den Auftraggeber.
9. Bei evtl. Beauftragung einer musikalischen Unterhaltung (DJ etc.) erfolgt vorab
eine Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
Für die musikalische Unterhaltung können in einigen Objekten vom Auftraggeber Original CDs,
Smartphone, IPod bzw. ein Laptop mitgebracht und über die hauseigene Musikanlage abgespielt .
(eigene Boxen sind nicht gestattet). Bitte stimmen sie dieses mit dem Aufragnehmer ab.
10. Das Ausrichten eines Feuerwerkes ist in den Räumlichkeiten ausdrücklich untersagt!
Das Zünden oder benutzen von Indoor-Feuerwerksartikeln, Konfettikanonen oder ähnliches ist untersagt.
Zusätzliche Reinigungskosten, hervorgerufen durch solche Artikel, werden in Rechnung gestellt.
Durch den AG mitgebrachte oder vorgenommene Dekoration ist nach der Veranstaltung wieder
abzubauen und mit zu nehmen.
10.1. In den Außenbereichen sind Feuerwerkskörper nur mit schriftlicher Genehmigung der
zuständigen Behörden möglich. Darüber hinaus ist die Zustimmung der Magdeburger Gastro Conzept
GmbH bei Vertragsabschluss einzuholen. Anderenfalls kann das Feuerwerk untersagt werden.
11. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare,
unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung
und im Umfang mit ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu
einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen
Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen
nach Treu und Glauben anzupassen.